Förderprogramm „Industrielle Bioökonomie“

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Was wird gefördert?

Förderbausteine für die Nutzung und den Bau von Demonstrationsanlagen und die Etablierung weiterer Beispielregionen

Gegenstand der Förderung sind vier Bausteine, in denen die Weiterentwicklung, Hochskalierung und Erprobung biobasierter Produkte und Verfahren (A), die Planung (B), der Bau von Demonstrationsanlagen (C) und Innovationscluster zur Transformation bestehender Industrieregionen zu Regionen der industriellen Bioökonomie (D) unterstützt werden.

Dabei gilt für alle Bausteine der Fördermaßnahme, dass Skizzen und Vollanträge mindestens drei der vier folgenden Kriterien zur Nachhaltigkeit erfüllen sollen:
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Substitution fossiler durch biobasierte Ressourcen,
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Steigerung der Ressourceneffizienz durch Abfallvermeidung oder -verwertung und Beitrag zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft,
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eine prognostizierte quantitative Reduktion der Emission von Treibhausgasen im Vergleich zum Stand der Technik,
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Darstellung der Generierung neuer Wertschöpfungsketten auf Basis biobasierter Produkte oder Verfahren.
Zuwendungsfähige Projekte müssen sich zudem auf industrielle Produktionsverfahren beziehen und biobasierte Verfahren beziehungsweise Produkte fokussieren, die
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unter ganzheitlicher Betrachtung ökologisch und sozial (Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze) nachhaltig sowie ökonomisch sinnvoll sind,
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eine Neuartigkeit aufweisen, die bspw. zu einer Kostenreduktion im Vergleich zu konventionellen Verfahren (zum Beispiel durch geringeren Verbrauch von Energie) oder Verbesserung von Produkteigenschaften führt,
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marktfähig sind (Marktzugang und Verwertungsrechte müssen vorhanden sein).
Die Einreichungsfristen sind zum 15.04. und 15.10. des Kalenderjahres. Die Einreichung ist über folgenden Link möglich: https://www.projekt-portal-vditz.de/bekanntmachungen. Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung entnehmen.